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GEMA

Unsere Rechte. Deine Zustimmung.

Du hast diese Seite aufgerufen, da du Verleger und / oder Komponist und / oder Textdichter und Mitglied bei der GEMA bist und wir uns persönlich kennen. Wir haben bereits im Detail über mein Vorhaben oder unsere gemeinsame Zusammenarbeit gesprochen. Bitte investiere ein paar Minuten deiner Zeit und lese Informationen zum Schutz deiner persönlichen Daten nach der EU-DSGVO. Diese findest du auf der Seite Datenschutz.

Die GEMA in zwei Minuten

Nutzungsrecht / Bearbeitungsrecht

Mit der Anmeldung deines Werkes / deiner Werke bei der GEMA, hast du als GEMA-Mitglied die Nutzungsrechte an die Verwertungsgesellschaft abgetreten. Jeder, der GEMA-pflichtige Musikwerke nutzen möchte, muss die jeweilige Nutzungsart bei der GEMA kostenpflichtig lizenzieren. Ich habe eine Nutzungslizenz der GEMA (Music on Demand Streaming) erworben, die mir das Recht einräumt, Musikwerke aus dem gesamten GEMA-Repertoire auf meiner privaten Homepage zu nutzen. Die Audio- und Videodateien lassen sich über meine Domain quinot.one anhören (streamen), können aber nicht heruntergeladen werden. Einige Titel möchte ich komplett zum Anhören zur Verfügung stellen und andere Titel in einer gekürzten 45/90 Sekunden Version. Ich benötige dazu jedoch deine Erlaubnis, da es sich bei der Kürzung eines Werkes bereits um eine Veränderung des ursprünglichen Werkes handelt und somit das Bearbeitungsrecht greift. Das Bearbeitungsrecht und das Leistungsschutzrecht wird nicht durch die GEMA abgedeckt und bedarf deiner Zustimmung. Übrigens auch dann, wenn ich mit dir ein Musikvideo zu deinem Werk drehe.